Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Anbieterin der Leistungen von „Mitten ins Herz“ ist:
Mitten ins Herz
Inhaberin: Liza-Franziska Kummrow
Schulkoppel 20
23919 Rondeshagen
Deutschland
Telefon: +49 156 79496385
E-Mail: mitteninsherzgeschenke@gmail.com
1.2 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Beauftragung von Mitten ins Herz mit der Erstellung personalisierter Geschenkprojekte sowie für die Nutzung der hierzu bereitgestellten Browser-Anwendung.
1.3 Ein Geschenkprojekt kann insbesondere die Erstellung eines personalisierten Podcasts, einzelner Podcastfolgen, eines Erinnerungsmagazins sowie weiterer vereinbarter Bestandteile umfassen. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem individuell vereinbarten Projekt.
1.4 „Initiator“ im Sinne dieser Bedingungen ist die Person, die das Geschenkprojekt bei Mitten ins Herz beauftragt. „Contributor“ sind Personen, die vom Initiator zur freiwilligen Mitwirkung an dem Geschenkprojekt eingeladen werden. „Beschenkte“ sind die Personen, für die das Geschenkprojekt erstellt wird.
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
2.1 Vertragspartner von Mitten ins Herz ist grundsätzlich der Initiator des Geschenkprojekts.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Initiator ein Angebot von Mitten ins Herz annimmt bzw. Mitten ins Herz und der Initiator die Durchführung des Geschenkprojekts verbindlich vereinbaren.
2.3 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen, Preise, Abgabefristen und sonstigen projektspezifischen Vereinbarungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Projektvereinbarung.
2.4 Die Teilnahme eines Contributors an einem Geschenkprojekt begründet grundsätzlich keinen eigenen kostenpflichtigen Vertrag zwischen dem Contributor und Mitten ins Herz. Insbesondere entsteht durch die Auswahl einer Beitragsform, das Hochladen von Inhalten oder die Freigabe eines Beitrags keine eigene Zahlungspflicht des Contributors gegenüber Mitten ins Herz.
2.5 Die Vergütung des gesamten Geschenkprojekts schuldet der Initiator, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Leistungen von Mitten ins Herz
3.1 Mitten ins Herz erstellt auf Grundlage der im jeweiligen Projekt bereitgestellten Inhalte ein individuelles, personalisiertes Geschenk.
3.2 Abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil eines Projekts sein:
- Koordination der Mitwirkenden,
- Bereitstellung einer Browser-Anwendung für das Geschenkprojekt,
- Aufnahme persönlicher Interviews,
- Entgegennahme von Sprachaufnahmen, Fotos und Texten,
- redaktionelle und technische Bearbeitung von Audioaufnahmen,
- Erstellung persönlicher Podcastfolgen,
- Gestaltung von Magazinseiten,
- Zusammenstellung eines Erinnerungsmagazins,
- Bereitstellung eines privaten Podcasts für die Beschenkten sowie
- weitere individuell vereinbarte Leistungen.
3.3 Mitten ins Herz darf zur technischen und organisatorischen Durchführung des Projekts geeignete Dienstleister einsetzen.
3.4 Bei der kreativen Bearbeitung von Interviews, Audioaufnahmen, Texten und Magazinseiten besteht ein gestalterischer Spielraum. Maßgeblich sind der vereinbarte Leistungsumfang und der charakteristische Stil von Mitten ins Herz.
4. Mitwirkung des Initiators
4.1 Der Initiator stellt Mitten ins Herz die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung und unterstützt die Organisation des Geschenkprojekts in angemessenem Umfang.
4.2 Der Initiator kann mögliche Contributor über die Browser-Anwendung zum Projekt hinzufügen und erhält hierfür individuelle Einladungsmöglichkeiten.
4.3 Der Initiator ist dafür verantwortlich, Einladungslinks nur an die jeweils vorgesehenen Personen weiterzugeben und Zugangsdaten zum Geschenkprojekt nicht unbefugt öffentlich zugänglich zu machen.
4.4 Soweit der Initiator Inhalte wie Fotos, Texte oder sonstige Materialien zur Verfügung stellt, gelten die Regelungen unter Ziffer 9 entsprechend.
5. Teilnahme von Contributors
5.1 Die Teilnahme an einem Geschenkprojekt ist freiwillig.
5.2 Eingeladene Contributor können abhängig vom jeweiligen Projekt insbesondere durch ein persönliches Interview, eine eigene Sprachaufnahme, Fotos, Texte oder andere vorgesehene Inhalte mitwirken.
5.3 Contributor sind nicht verpflichtet, einen Beitrag einzureichen. Geht bis zur für das jeweilige Projekt mitgeteilten Abgabefrist kein Beitrag ein, kann Mitten ins Herz davon ausgehen, dass die betreffende Person nicht an dem Geschenkprojekt teilnehmen möchte.
5.4 Ein Anspruch des Initiators darauf, dass eine bestimmte eingeladene Person tatsächlich am Geschenkprojekt mitwirkt, besteht nicht.
5.5 Contributor dürfen die Browser-Anwendung ausschließlich für das Geschenkprojekt verwenden, zu dem sie eingeladen wurden.
6. Abgabefristen
6.1 Für jedes Geschenkprojekt können Abgabefristen für Interviews, Sprachaufnahmen, Fotos, Texte, Feedback und Freigaben festgelegt werden.
6.2 Die Einhaltung dieser Fristen ist erforderlich, damit das Geschenk rechtzeitig fertiggestellt werden kann.
6.3 Verspätet eingereichte Beiträge können berücksichtigt werden, soweit dies im Produktionsablauf noch möglich und zumutbar ist. Ein Anspruch auf Berücksichtigung nach Ablauf der mitgeteilten Frist besteht nicht.
6.4 Verzögerungen, die darauf beruhen, dass erforderliche Inhalte, Informationen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, verlängern vereinbarte Fertigstellungszeiten entsprechend. Ist eine rechtzeitige Fertigstellung dadurch nicht mehr möglich, haftet Mitten ins Herz nicht für die hierauf beruhende Verzögerung, soweit Mitten ins Herz diese nicht zu vertreten hat.
7. Interviews und Sprachaufnahmen
7.1 Persönliche Interviews werden zu einem vereinbarten Termin durchgeführt. Die technischen Voraussetzungen und der verwendete Aufnahmedienst können vorab mitgeteilt werden.
7.2 Interviews können als Audio und Video aufgezeichnet werden. Für die Erstellung der Podcastfolge wird die Tonaufnahme verwendet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
7.3 Eigene Sprachaufnahmen können über die hierfür vorgesehene Browser-Anwendung aufgenommen oder bereitgestellt werden.
7.4 Mitten ins Herz ist berechtigt, bereitgestellte Aufnahmen im für die Erstellung der vereinbarten Podcastfolge erforderlichen Umfang redaktionell und technisch zu bearbeiten. Hierzu können insbesondere Schnitt, Reihenfolge, Lautstärkeanpassung, Verbesserung der Tonqualität sowie die Einbindung von Musik, Moderation, Intro, Outro oder anderen gestalterischen Elementen gehören.
7.5 Die Aussage und der wesentliche Sinn eines persönlichen Beitrags werden dabei nicht bewusst verfälscht.
8. Prüfung, Korrekturen und Freigabe
8.1 Persönliche Podcastfolgen und Magazinseiten werden vor ihrer endgültigen Verwendung im Geschenk grundsätzlich zur Prüfung und Freigabe bereitgestellt.
8.2 Im vereinbarten Leistungsumfang ist je persönlichem Beitrag grundsätzlich eine Korrekturschleife enthalten, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
8.3 Änderungswünsche müssen innerhalb der für das jeweilige Projekt mitgeteilten Feedbackfrist eingereicht werden.
8.4 Änderungswünsche, die über die vereinbarte Korrekturschleife hinausgehen oder eine wesentliche Neugestaltung eines bereits erstellten Beitrags erfordern, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
8.5 Mit der Freigabe bestätigt der jeweilige Contributor bzw. bei vom Initiator bereitgestellten Inhalten der Initiator, dass die freigegebene Fassung für das betreffende private Geschenk verwendet werden darf.
8.6 Nach der finalen Freigabe besteht grundsätzlich kein Anspruch auf weitere inhaltliche oder gestalterische Änderungen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
8.7 Offensichtliche technische Fehler, die Mitten ins Herz zu vertreten hat, werden unabhängig von der Korrekturschleife nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften behoben.
9. Bereitgestellte Inhalte und Rechte
9.1 Die Rechte an den von Initiatoren und Contributors bereitgestellten eigenen Inhalten verbleiben grundsätzlich bei den jeweiligen Rechteinhabern.
9.2 Mit der Bereitstellung von Audioaufnahmen, Fotos, Texten oder sonstigen Inhalten räumt die bereitstellende Person Mitten ins Herz die für die Durchführung des jeweiligen Geschenkprojekts erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. Diese umfassen insbesondere das Recht, die Inhalte für das Projekt zu speichern, zu vervielfältigen, technisch und redaktionell zu bearbeiten und im Rahmen des vereinbarten privaten Geschenkprojekts zu verwenden.
9.3 Mit der finalen Freigabe umfasst dieses Nutzungsrecht insbesondere die Aufnahme des freigegebenen Beitrags in den privaten Podcast bzw. das Erinnerungsmagazin für die Beschenkten und deren entsprechende Bereitstellung.
9.4 Die eingeräumten Nutzungsrechte sind auf die Durchführung und Bereitstellung des jeweiligen Geschenkprojekts beschränkt. Eine Verwendung persönlicher Beiträge für Werbung, Social Media oder sonstige öffentliche Zwecke ist hiervon nicht umfasst.
9.5 Wer Inhalte bereitstellt, versichert, hierzu im für den Geschenkzweck erforderlichen Umfang berechtigt zu sein und keine ihm erkennbaren Rechte Dritter zu verletzen. Dies gilt insbesondere für Fotos, Texte, Musik oder sonstige fremde Inhalte.
9.6 Sind auf bereitgestellten Fotos weitere Personen abgebildet, hat die bereitstellende Person darauf zu achten, dass die Verwendung des Fotos für den vorgesehenen privaten Geschenkzweck zulässig ist.
9.7 Mitten ins Herz ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige oder Rechte Dritter verletzende Inhalte abzulehnen oder aus dem Projekt zu entfernen.
10. Private Nutzung des Geschenks
10.1 Die von Mitten ins Herz erstellten Podcastfolgen, Magazine und sonstigen personalisierten Inhalte sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch der Beschenkten und der am Geschenk beteiligten Personen bestimmt.
10.2 Eine öffentliche oder kommerzielle Verwertung der von Mitten ins Herz erstellten Gesamtwerke, insbesondere eine Veröffentlichung, Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung, ist ohne vorherige Zustimmung von Mitten ins Herz nicht gestattet, soweit nicht gesetzliche Rechte entgegenstehen.
10.3 Die vorstehenden Regelungen beschränken nicht die Rechte der Contributor an den von ihnen ursprünglich selbst bereitgestellten Inhalten.
11. Privater Podcast und Browser-Anwendung
11.1 Der fertige Podcast wird den Beschenkten über einen privaten digitalen Zugang bereitgestellt.
11.2 Der Zugang ist für den privaten Gebrauch bestimmt. Zugangsdaten und Zugangscodes dürfen nicht öffentlich verbreitet werden.
11.3 Mitten ins Herz beabsichtigt, den privaten Podcast langfristig verfügbar zu halten.
11.4 Eine lebenslange, zeitlich unbegrenzte oder dauerhaft technisch unveränderte Bereitstellung wird nicht vereinbart. Insbesondere können technische, rechtliche oder wirtschaftliche Entwicklungen eine Änderung, Migration oder Beendigung der bisherigen Bereitstellungsform erforderlich machen.
11.5 Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers oder der Beschenkten, insbesondere soweit Vorschriften über digitale Produkte Anwendung finden, bleiben unberührt.
11.6 Der Zugang der Contributor zur Browser-Anwendung dient insbesondere der Erstellung, Bearbeitung, Prüfung und Freigabe ihrer Beiträge. Nach Abschluss des Projekts kann dieser Zugang in einen Abschlusszustand überführt, eingeschränkt oder beendet werden. Ein Anspruch auf dauerhaften Zugriff des Contributors auf seine Produktions- oder Vorschauansicht besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Technische Verfügbarkeit
12.1 Mitten ins Herz bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der Website, Browser-Anwendung und des privaten Podcasts.
12.2 Eine jederzeit unterbrechungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit kann aufgrund der technischen Natur digitaler Dienste nicht gewährleistet werden.
12.3 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen oder Störungen bei eingesetzten Drittanbietern auftreten.
12.4 Zwingende gesetzliche Ansprüche wegen unterbliebener oder mangelhafter Bereitstellung bleiben unberührt.
13. Preise, Rechnung und Zahlung
13.1 Die Preise und der konkrete Leistungsumfang richten sich nach dem für das jeweilige Geschenkprojekt vereinbarten Angebot bzw. der individuellen Projektvereinbarung.
13.2 Soweit Preise für verschiedene Beitragsformen gegenüber Contributors angezeigt werden, dienen diese der Transparenz über die Zusammensetzung des Geschenkprojekts. Eine solche Preisanzeige begründet keine eigene Zahlungspflicht des Contributors gegenüber Mitten ins Herz, sofern nicht ausdrücklich ein eigener Vertrag mit dem Contributor geschlossen wird.
13.3 Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist grundsätzlich der Initiator.
13.4 Nach Maßgabe der individuellen Projektvereinbarung erhält der Initiator eine Gesamtrechnung über die im Geschenkprojekt in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Leistungen.
13.5 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
13.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Änderungen des Projektumfangs
14.1 Der Preis eines Geschenkprojekts kann davon abhängen, wie viele Contributor tatsächlich teilnehmen und welche Beitragsformen in Anspruch genommen werden.
14.2 Soweit dies Bestandteil der individuellen Projektvereinbarung ist, wird der endgültige Rechnungsbetrag anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen bzw. für das Geschenk produzierten kostenpflichtigen Beiträge ermittelt.
14.3 Zusätzliche Leistungen oder nachträgliche Erweiterungen des vereinbarten Projektumfangs werden nur nach entsprechender Vereinbarung erbracht und können zusätzlich vergütet werden.
15. Erinnerungsmagazin und Druck
15.1 Soweit ein gedrucktes Erinnerungsmagazin Bestandteil des vereinbarten Projekts ist, wird dieses individuell auf Grundlage der für das jeweilige Geschenkprojekt freigegebenen Inhalte hergestellt.
15.2 Vor der Druckfreigabe werden die vorgesehenen persönlichen Magazinseiten nach Maßgabe des Projektablaufs zur Prüfung bereitgestellt.
15.3 Nach Erteilung der finalen Druckfreigabe können Änderungen nur noch berücksichtigt werden, solange der Produktionsprozess dies tatsächlich zulässt. Ein Anspruch auf Änderungen nach Beginn der Druckproduktion besteht nicht.
15.4 Geringfügige produktionsbedingte Abweichungen bei Farben, Papier, Beschnitt oder Darstellung, die bei Druckprodukten technisch üblich und zumutbar sind, stellen keinen Mangel dar.
15.5 Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1 Ist der Initiator Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
16.2 Über das Widerrufsrecht, seine Voraussetzungen, Fristen und Folgen wird der Verbraucher gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.
16.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Mitten ins Herz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung von Dienstleistungen beginnt, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
16.4 Für individuell nach Kundenspezifikation hergestellte körperliche Waren, insbesondere ein individuell gestaltetes und gedrucktes Erinnerungsmagazin, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein.
16.5 Soweit das Geschenkprojekt digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen umfasst, gelten ergänzend die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen.
17. Haftung
17.1 Mitten ins Herz haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mitten ins Herz, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
17.2 Für sonstige Schäden haftet Mitten ins Herz unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
17.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Mitten ins Herz nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
17.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
17.5 Mitten ins Herz haftet nicht für Verzögerungen oder Beeinträchtigungen, die auf verspäteten oder fehlenden Mitwirkungshandlungen des Initiators oder der Contributor beruhen, soweit Mitten ins Herz diese nicht zu vertreten hat.
18. Verhalten bei der Nutzung der Browser-Anwendung
18.1 Die Browser-Anwendung darf nur im Rahmen des jeweiligen Geschenkprojekts und für die vorgesehenen Zwecke genutzt werden.
18.2 Insbesondere ist es untersagt,
- rechtswidrige Inhalte hochzuladen,
- Rechte Dritter zu verletzen,
- Zugangsdaten oder individuelle Projektlinks missbräuchlich zu verwenden,
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
- die Anwendung automatisiert oder auf sonstige Weise missbräuchlich zu beeinträchtigen.
18.3 Bei erheblichen Verstößen kann Mitten ins Herz den Zugang vorübergehend sperren oder beenden und rechtswidrige Inhalte entfernen, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
19. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Mitten ins Herz.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Mitten ins Herz ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
21. Anwendbares Recht
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
21.3 Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Stand: August 2026